Kritik des aktuellen Arbeitsethos und seine Rückbesinnung auf den lebendigen Organismus
Exposé zu einem Teilaspekt des Dissertationsprojekts:
Lebensarbeit - Kritik des aktuellen Arbeitsethos und seine Rückbesinnung auf den lebendigen Organismus
1. Grober Überblick und Kontext
Warum arbeiten wir überhaupt? Mit welcher Gesinnung arbeiten wir, wenn wir arbeiten und was verstehen wir eigentlich unter Arbeit? Diese – das Arbeitsethos umfassenden Fragen – möchte ich in meiner Dissertation aufnehmen und in eine notwendige Kulturdebatte zum Thema einbringen, die sich aus ökonomischen Sachzwängen emanzipiert. Meine Ausgangshypothese ist, dass unser Arbeitsethos auf einer Todesontologie basiert: Die Naturwissenschaft der Neuzeit hat ihr Verständnis des Lebendigen in einer Gleichsetzung mit mechanischer Funktionalität schließlich im Toten gegründet. Dies hat (neben kapitalistischen Herrschaftsproblemen) zur Folge, dass unser Arbeitsethos tendenziell lebensfeindlich geworden ist. Damit meine ich nicht nur die globalen und sozialen Folgeschäden der Produktion, sondern insbesondere auch die von Günther Anders schon prognostizierte Auslöschung des Menschen durch sich selbst. Das protestantische Arbeitsethos, welches Max Weber untersuchte hat bis heute eine kapitalistische Arbeitsgesinnung zurückgelassen, die sich in Arbeitspflicht und Leistungsdenken äußert. Da das Ideal des dauerhaften und fehlerfreien Funktionierens aber nur von einer Maschine eingelöst werden kann, befindet sich der Mensch nicht nur ontisch, sondern auch ontologisch in Konkurrenz zur Maschine. Im Irrglauben, wir wären die Herren über die Technik, bemerken wir nicht die Degradierung unserer Selbst daran, dass wir unbewusst das Tote zum Maßstab für unser Handeln und Sein erhoben haben, was unser Arbeitsethos prägt. Dieses Ethos möchte ich sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch im Sozialsystem belegen und kritisieren. Meine Grundintention ist es, diesem gegenwärtigen Arbeitsethos ein neues Verständnis von Arbeit entgegenzusetzen. Dieses soll sich wieder am lebenden Organismus orientieren, dessen Verständnis nicht in rein materieller Funktionalität aufgeht. Mit dem Begriff der Lebensarbeit möchte ich mich an eine Alternative wagen, welche der Heiligkeit und Besonderheit des Lebens wieder gerecht werden könnte. Sowohl die Kritik an unbegrenztem Wachstum und Technikeinsatz, als auch die Begeisterung für den Gedanken der Konvivialität verweisen mich dabei auf Ivan Illich.
2. Einblick in den Teilaspekt: Beleg der Lebensfeindlichkeit des aktuellen Arbeitsethos innerhalb des Sozialsystems (Hartz-IV)
2.1. Arbeitsmarktreform 2005 und die Pflicht der Subsidiarität
Auf den ersten Blick mag es nicht nur widersinnig, sondern sogar dreist erscheinen, ausgerechnet das Sozialsystem als lebensfeindlich zu bezeichnen, wo sein Sinn doch primär darin liegt, Menschen in Not eine Grundversorgung zu gewähren. Sowohl im internationalen als erst recht im globalen Vergleich muss positiv anerkannt werden, dass Menschen in Arbeitslosigkeit eine staatliche Leistung erhalten. Tatsächlich ist dies nicht der Anlass, das Sozialsystem zu kritisieren. Dass dieses Argument des globalen Vergleichs jedoch immer wieder in gesellschaftlichen Debatten aufkommt, zeigt den starken Einfluss der Agenda 2010 auf unser Arbeitsethos. Das Sozialsystem und damit die Unterstützung Bedürftiger wird nicht mehr am deutschen Grundgesetz gemessen und als Bürgerrecht empfunden, sondern im Kontext eines sozialdarwinistischen Überlebenskampfes interpretiert. Die staatliche Fürsorge hat damit den Status der Kontingenz innerhalb der Gesellschaft erreicht, die es fraglich macht, warum Menschen überhaupt Transferleistungen erhalten und nicht vielmehr nichts. Die Gesetzgebung beeinflusst unsere Einstellung zur Arbeit erheblich. Sie legt sowohl den Rahmen der Legalität als durch die Verbreitung der Leitlinien in den Medien auch einen gewissen Rahmen der Legitimität fest. Schlagworte wie: »Es gibt kein Recht auf Faulheit«1 haben die Atmosphäre innerhalb der Gesellschaft wohl ebenso geprägt, wie die im Jahr 2005 real durchgeführte Arbeitsmarktreform.2 Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, welche im »vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« (umgangssprachlich Hartz-IV) beschlossen wurde, sollte die Eigenverantwortung des Transferempfängers stärken und die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt effektivieren. Um die Gemeinschaft (bzw. den Steuerzahler) nicht über Gebühr zu belasten, wird unter dem Gebot der Subsidiarität Eigenverantwortung gefordert. Subsidiarität meinte ursprünglich ein Recht auf Selbstbestimmung und Selbstversorgung, welches zum Beispiel gegen Übergriffe durch die Staatsmacht verteidigt werden konnte.
In einem ursprünglichen Naturzustand des Menschen und marginal noch bis zur Industrialisierung war es selbstverständlich, dass die Besorgung der Felder, die Hege und Pflege von Pflanzen und Tieren notwendig waren, um sich selbst zu versorgen und selbstbestimmt zu leben. Subsidiarität meint heute, die eigene Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt zu verkaufen. Das Recht auf Selbstbestimmung- und Versorgung (Subsidiarität) ist in eine Pflicht, sich kapitalistischen Herrschaftsstrukturen zu unterwerfen verwandelt worden (Pflicht zur Erwerbsarbeit).3 Das ist der Punkt, der das Sozialsystem so kritikwürdig macht, denn es ist nun (entgegen der ursprünglichen Intention des Sozialstaatsgedankens) zum Handlanger ökonomischer Ausbeutung geworden, die auf dem Arbeitsmarkt immer bedenklichere Züge annimmt.
2.2. Die Totalsanktion – Tod durch Entzug
Da nicht allein die Bedürftigkeit, sondern auch die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Arbeitssuche die Kriterien für den Erhalt der Sozialleistungen ausmachen, stellt sich ein prinzipielles Problem: Wie weit darf der Staat gehen, diese Forderung durchzusetzen? Er befindet sich in einem deutlichen Wertewiderspruch: Erziehung zur moralisch geforderten Mitwirkung erfordert mitunter harte Konsequenzen, die gebotene Einhaltung des Grundgesetzes erfordert jedoch die Gewährung einer Grundversorgung.4 Angelika Krebs stellt fest: »Natürlich sollten (…) Arbeitsunwillige eine notdürftige Versorgung erhalten, die ihnen den Weg zurück in menschenwürdige Lebensumstände offen hält. Die Vorenthaltung auch noch einer notdürftigen Versorgung käme in unseren Gesellschaften, in denen man sich zum Beispiel nicht als Einsiedler in die Wildnis zurückziehen und (…)leben kann, einer Todesstrafe gleich.«5
In einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung werden die Pflichten und Rechte sowohl des Jobcenters als auch des »Kunden« festgelegt, die zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt führen sollen. Das SGBII sieht vor, auf das Nichteinhalten der Pflichten mit schrittweisen Kürzungen der Sozialleistungen zu reagieren.6 Allgemein ist in der Bevölkerung kaum bekannt, dass diese Sanktionen auch den Wegfall jeglicher Leistung inklusive Wohnung und Krankenkasse bedeuten können.7 In diesem Fall sind Lebensmittelgutscheine eine fakultative Leistung des Jobcenters, welche nur auf Sonderantrag und nach persönlichem Ermessen des Sachbearbeiters gewährt werden können.8
Diese Kürzungspraxis wird folgendermaßen legitimiert: Erstens wird darauf hingewiesen, dass der Betroffene sich freiwillig dafür entscheidet, die Sozialleistungen unter gegebenen Bedingungen zu beantragen. Hier sei eingewendet, dass dies für den Betroffenen eine Alternative suggeriert, die faktisch nicht gegeben ist, wenn man vom Flaschensammeln, selbst gewählter Obdachlosigkeit und Verschuldung einmal absehen darf.9 Die Notlage wird also zur freien Wahl uminterpretiert und individualisiert. Dies ist gerade angesichts des sinkenden Arbeitszeitvolumens durch Rationalisierung und Globalisierung vollkommen verfehlt. Die Studie von Mayerhofer et al. offenbart, wie Mitarbeiter der Jobcenter aus der Not heraus, keine Arbeitsstellen mehr vermitteln zu können, dazu übergehen, die Betroffenen zu pädagogisieren. »Je schlechter die Chancen der Klienten am lokalen Arbeitsmarkt, umso mehr Aktivität und Hoffnung werden ihnen seitens der Arbeitsvermittler verordnet.«10 Zweitens wird bei Anwendung der Sanktion darauf hingewiesen, dass der Betroffene auf die Folgen aufmerksam gemacht wurde. Damit wird die Schuld an der Strafe dem Betroffenen selbst überantwortet und vom Grundproblem der Gesetzessprechung ablenkt.11 Drittens bedient man sich wie schon beim Begriff der Subsidiarität erläutert, sprachlicher Täuschungen. So handelt es sich bei der schon erwähnten Eingliederungsvereinbarung mit Nichten um einen freien Vertrag, da diese, sollte der »Kunde« die Unterschrift verweigern, von der Behörde ohnehin per Verwaltungsakt verhängt wird. Auch wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei Sanktionen nicht um Strafen, sondern um bloße Rechtsfolgen handele. Diese juristische Spitzfindigkeit macht die Auswirkungen der Sanktionen aber nicht weniger dramatisch. Dass Mitarbeiter die Sanktionen eigenverantwortlich und oft nach eigenem Ermessen durchführen müssen, wird durch die Sprachregelung »Sanktionen würden festgestellt« verdeckt, als handele es sich um ein unveränderbares Naturgesetz.12
Jährlich werden über eine Millionen Sanktionen und davon über zehntausend Totalsanktionen verhängt.13 Für der Verbleib und das Wohlergehen der Totalsanktionierten interessiert man sich staatlicherseits nicht. Bürgerbewegungen weisen hingegen öffentlich darauf hin, dass es inzwischen viele Todesopfer in Folge der Repressionen und Sanktionen der Jobcenter gibt.14 Erstmals nach zehn Jahren der Anwendung ist gelungen, ein Sozialgericht zu bewegen, die Sanktionsgesetze vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.15
2.3. Hetze statt Solidarität
Das Sozialsystem ist keineswegs ein Ort jenseits des Arbeitsmarktes und ökonomischer Sachzwänge, sondern beeinflusst die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer erheblich. Insgesamt ist eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und damit auch der Lebenszufriedenheit der arbeitenden Bevölkerung zu konstatieren. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors ist dabei nicht etwa ein bedauernswerter Randeffekt, sondern ein primäres Ziel des SGB. Während nach vorne die Einhaltung der Grundgesetze gepriesen wird, verhandeln interne Papiere unverhohlen über die Möglichkeiten, den Niedriglohnsektor auszuweiten und die Leistungsempfänger zu drangsalieren.16 Es ist gelungen, das gemeinsame Interesse an einem guten Arbeitsmarkt in ein Gegeneinander der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitslosen zu spalten.17 »Gebetsmühlenartig wiederholen Hartz-Parteien das Märchen vom Sozialmissbrauch und bringen damit Beschäftigte und Erwerbslose in Stellung.«18 Die Verachtung gegenüber angeblich selbstverschuldeten Arbeitslosen nimmt dabei extreme Züge an.19
2.4. Fazit
Der Arbeitsbegriff, welcher durch das aktuelle Sozialsystem verfestigt wird, lässt sich durch eine Reduktion auf Erwerbsarbeit charakterisieren. Arbeit wird dabei zum Selbstzweck, da lebensnotwendige Löhne, durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors, oft nicht mehr durch die Erwerbsarbeit generiert werden können.20 Der Mensch wird weiterhin in Konkurrenz zur Maschine getrieben, indem er in den Arbeitsmarkt zurückgedrängt wird, der ihn meist durch Rationalisierungsmaßnahmen ausgeschieden hat. Menschen die dabei nicht willens sind, die Zurückdrängung aktiv mit zu gestalten, verlieren durch Entzug der Sozialleistungen ihr Recht auf Leben. Sowohl die Degradierung des Menschen zum Maschinenkonkurrenten, als auch die Bereitschaft, Sozialleistungen gänzlich zu entziehen, führen mich zu der Schlussfolgerung, dass das Sozialsystem als Repräsentant des aktuellen Arbeitsethos, die Lebensfeindlichkeit desselben bezeugt.
1 Gerhard Schröder, 2001, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/konjunktur-schroeder-fordert-…
2 Die Hilfe, die nun gewährt wird, gliedert sich in die Grundsicherung für Arbeitssuchende, (Sozialgesetzbuch II (SGBII)) und die (neue) Sozialhilfe (SGBXII). Wer mindestens 3 Stunden/Tag erwerbsfähig ist, bekommt Arbeitslosengeld I oder II (kurz ALG) je nachdem, ob eine Erwerbsarbeit von mindestens einem Jahr Dauer vor Arbeitslosigkeit vorlag oder nicht.
3 An dieser Stelle halte ich es für sinnvoll, die Erkenntnisse Ivan Illichs bezüglich des »Krieges gegen die Subsistenz« und der »Schattenarbeit« aufzugreifen.
4 Das Existenzminimum ist laut Urteil des BVerfG im Jahre 2010 unverfügbar: http://www.bundesverfassungsgericht. de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
5 Krebs, Angelika: Arbeit und Liebe – Die philosophischen Grundlagen sozialer Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2002, S. 207.
6 http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Prozesse/2012…
7 In Berlin gibt es jährlich über 5000 Zwangsräumungen, welche laut einer Studie der Humboldt Universität auf die Sanktionspraxis der Jobcenter zurückgehen. https://www.sowi.hu-berlin.de/de/lehrbereiche/stadtsoz/forschung/ projekte/studie-zr-web.pdf
8 Eine sehr detaillierte Darstellung und Kritik findet sich auf der Webseite des Erwerbslosenaktivsten Ralph Boes: http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2015-08-18-Lebensmittelgutsc…
9 Vgl. Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Behrend, Olaf; Sondermann, Ariadne: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit – Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime, Konstanz 2009, S.143 – Interview mit einer Sachbearbeiterin: »Sie erklärt diesen Klienten das neue Regime dabei so, dass der Vorgang, eine solidarische Leistung zu beziehen, ihre Entscheidung sei.«
10 Ebd., S. 220.
11 Man vergleicht die Sanktionsregelung gerne mit Verkehrsregeln. Hier wie dort seinen Regeln eben notwendig und die Einhaltung geboten, will man keinen Schaden riskieren. Dieser Vergleich ist angesichts der Tatsache, dass es um ein Existenzminimum geht, recht fragwürdig. Wer aus der DDR fliehen wollte und erschossen wurde, hat schließlich auch gewusst, welche Regeln an den Grenzen herrschten. Dennoch würden wir nicht sagen, dass er seinen Tot selbstverschuldet hat. Diese Argumentation lenkt von der eigentlichen Frage ab, nämlich der, ob die Regel legal ist und wer für diese Gesetze verantwortlich ist.
12 Beispiel einer Sanktionsfeststellung: http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Prozesse/ 2013-07-22--sanktion-100-prozent-plus-wohngeld001.pdf; So heißt es in einem Schreiben des BMAS an mich z.B.: »Mit der Regelung des §31 SBGII existiert daher ein Mechanismus um Pflichtverletzungen von Leistungsbeziehern nach dem SBGII zu sanktionieren.«
13 Im Jahr 2011 wurden 10400 Totalsanktionen verhängt. (Ergebnis einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801404.pdf
14 https://dieopferderagenda2010.wordpress.com/ Vor allem die Anklage der ehemaligen Jobcentermitarbeiterin Inge Hannemann hat medial hohes Interesse erweckt. Ihren Brandbrief leitete sie im Februar 2013 mit den Worten ein: »Sehr geehrte Bundesagentur für Arbeit, wie viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden?« http://altonabloggt.com/2013/02/19/und-die-bundesagentur-fur-arbeit-sch…
15 http://wir-sind-boes.de/richtervorlage-1.html
16 »Wenn der Arbeitslose in diesem Fall (Sanktionen, Anm. d. Verf.) nur noch eine Wohnstelle und Lebensmittelgutscheine erhält, bleibt ihm wohl keine Wahl. Praktisch werden dann alle arbeitsfähigen ALG II-Empfänger auch zur Arbeitsaufnahme bereit sein.« http://www.jugendnetz-berlin.de/de-wAssets/docs/06arbeitswelt/jugendber… literatur/existenzsicherung_und_erwerbsanreiz.pdf , S.23
17 Petzold, Stefan: Der Arbeitsbegriff hinter den Hartz-IV-Gesetzen und Auswirkungen auf Sozialstaat und Grundrechte, Diplomica Verlag, Hamburg 2009, S. 60/65.
18 Jäger, Frank; Thomé, Harald: Leitfaden AlG II/ Sozialhilfe von A-Z, 25. Auflage, Frankfurt 2008, S.V Wie selten der Sozialmissbrauch ist und wie hoch hingegen die Arbeitsmotivation, bezeugt sogar das 2012 durch die Bundesagentur für Arbeit herausgegebene Buch „Wir sind gut“. http://www.presseportal.de/pm/6776/2387041
19 »Elender Schmarotzer!!!! Vom Geld der Steuerzahler leben wollen…..???? Ich hätte Arbeit für dich und würde dich dabei auch gerne beaufsichtigen!«, »Schade das es keine Arbeitslager mehr gibt!« – Reaktionen auf den Erwerbslosenaktivsten Ralph Boes, siehe: http://wir-sind-boes.de/feedback-hass-dank-2.html
20 Über 1,2 Millionen Menschen müssen ihren Arbeitslohn mit Hartz-IV Leistungen aufstocken. http://www.rp-online.de/politik/deutschland/hartz-iv-zahl-von-empfaenge…
Ausgewählte Literatur zum Teilthema:
Becker, Uwe; Segbers, Franz; Wiedemeyer, Michael (Hg.), Logik der Ökonomie – Krise der Arbeit, Grünewald, Mainz 2001
Butterwege, Christoph: Armut in einem reichen Land- Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird, Frankfurt am Main 2009
Bude, Heinz: Die Ausgeschlossenen – Das Ende vom Traum einer gerechten Gesellschaft, Bundeszentrale für politische Bildung, Carl Hanser Verlag , München 2008
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat, Ein Report vom Arbeitsmarkt 2005
Daseking, Claudia et al.: Wer nicht spurt, kriegt kein Geld – Sanktionen gegen Harz-IV Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Harzt IV, Berlin 2008
Dörre, Klaus; Scherschel, Karin; Booth, Melanie u.a: Bewährungsproben für die Unterschicht? Soziale Folgen aktivierender Arbeitsmarktpolitik, Campus Verlag, Frankfurt am Main 2013
Friedrichs, Julian; Müller, Eva; Baumholdt, Boris: Deutschland dritter Klasse – Leben in der Unterschicht, Hoffmann und Campe, Hamburg 2009
Gern, Wolfgang; Segbers, Franz (Hg.): Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt- Erfahrungen aus der Hartz-IV-Welt, VSA Verlag, Hamburg 2009
Grießmeier, Nicolas: Der disziplinierende Staat – Eine kritische Auseinandersetzung mit 100% Sanktionen bei Arbeitslosengeld II- Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte, Zentrum für postgraduale Studien – Berlin 2011
Grimm, Natalie; Plambeck, Jonte: Projektbericht-Zwischen Vermessen und Ermessen – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hamburger Jobcenters als wohlfahrtsstaatliche Akteure, Eine Studie des Hamburger Instituts für Sozialforschung, Diakonisches Werk Hamburg,2013
Große Kracht, Hermann-Josef: Würde der Arbeit – Würde jenseits der Arbeit? In: Thies, Christian (Hg.): Der Wert der Menschenwürde, Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2009
Heitmeyer, Wilhelm (Hg.): Deutsche Zustände Folge 9, Suhrkamp, Berlin 2010
Hielscher, Volker; Ochs, Peter: Arbeitslose als Kunden? – Beratungsgespräche in der Arbeitsvermittlung zwischen Druck und Dialog, Edition Sigma, 2009
Jäger, Frank; Thomé, Harald: Leitfaden AlG II/ Sozialhilfe von A-Z, 25. Auflage, Frankfurt 2008
Jahoda, Marie; Lazarsfeld, Paul F.; Zeisel, Hans: Die Arbeitslosen von Marienthal. Ein soziographischer Versuch, Suhrkamp 1975
Krebs, Angelika: Arbeit und Liebe – Die philosophischen Grundlagen sozialer Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2002
Lessenich, Stephan: Die Neuerfindung des Sozialen – Der Sozialstaat im flexiblen Kapitalismus, transcript Verlag, Bielefeld 2008
Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Behrend, Olaf; Sondermann, Ariadne: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit – Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime, Konstanz 2009
Petzold, Stefan: Der Arbeitsbegriff hinter den Hartz-IV-Gesetzen und Auswirkungen auf Sozialstaat und Grundrechte, Diplomica Verlag, Hamburg 2009
Weber, Max: Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus, C.H.Beck, München 2004